Die wichtigsten Fragen rund um Kredite

Kurz & einfach erklärt

Privatkredit, Konsumentenkredit, Autokredit oder Wohnkredit: Im Prinzip sind diese Kredite gleich, nur an einen bestimmten Zweck gebunden. Wo die Unterschiede liegen, was es bei Ihrem Kredit zu beachten gilt und weitere Fragen, die häufig gestellt werden, beantworten wir Ihnen hier in unseren FAQ.

Kredit

Für welche Verwendungszwecke kann easyCredit genutzt werden?

easyCredit ist ein Konsumentenkredit zur privaten Nutzung und kann für folgende Zwecke genutzt werden:

  • Auto-, Motorrad-, Wohnmobil- oder Wohnwagenkauf
  • Wohnungseinrichtung
  • Urlaubsreise - Hochzeit - Modernisierung oder Renovierung (bis 50.000 Euro)
  • Umschuldung Ratenkredit
  • Umschuldung Girokonto (Dispo)
  • Sonstige Konsumzwecke

Der Bau oder Kauf einer Immobilie bzw. der Kauf eines Grundstücks kann nicht über easyCredit abgedeckt werden. Nutzen Sie für diesen Zweck bitte unsere Baufinanzierungsangebote.

Fällt für die Beantragung des easyCredit eine Bearbeitungsgebühr an?

Nein, eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an. Die Beantragung eines Kredits bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG ist für Sie vollkommen kostenlos.

Was sind die Voraussetzungen für den easyCredit?
  • Sie sind volljährig, haben ein gute Bonität und nutzen den Kredit privat und nicht gewerblich.
  • Sie nutzen den Kredit nicht zur Finanzierung von Immobilien oder für die Nebenkosten zum Erwerb einer Immobilie. Alle anderen Verwendungszwecke sind möglich.
  • Sie verfügen über ein regelmäßiges monatliches Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit – als Angestellter, Arbeiter, Beamter oder Rentner/Pensionär o.ä.
  • Sie haben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder dieses läuft frühestens nach Tilgung des Kredits ab.
  • Sie handeln in eigenem Namen bzw. auf eigene Rechnung.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland.
  • Wenn Sie den Kredit gemeinsam beantragen: Sie wohnen unter gleicher Adresse.
Welche Unterlagen sind für einen Kreditantrag erforderlich?

Wir benötigen neben dem unterschriebenen Kreditantrag folgende weitere Unterlagen:

  • Ihre aktuelle Anschrift; sofern Sie dort erst seit weniger als zwei Jahren leben, auch die vorhergehende Anschrift
  • Als Angestellter die Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • Als Beamter die Kopie der letzten Bezügemitteilung
  • Als Rentner/Pensionär die Kopie des letzten Rentenbescheids - Eintrittsdatum in Ihr aktuelles Beschäftigungsverhältnis bzw. Ihren Renten- oder Pensionsbeginn -
  • Nachweis weiterer Einkommen (z.B. Miete, Zweitjobs)
  • Monatliche Verpflichtungen (weitere, externe Kredite?)
  • Ihre Bankverbindung
  • Ablösebescheinigung (sofern ein Fremdkredit getilgt werden soll)

 

Wie und wann wird mein Kredit ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich nach der Kreditzusage, sofern alle dafür benötigten Unterlagen in unserem Hause vorliegen. Sie können uns auch gerne auch einen gewünschten Auszahlungstermin mitteilen.

Muss ich für den Kredit ein Girokonto bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG führen?

Nein. Um einen Kredit zu beantragen, müssen Sie Ihr Girokonto nicht extra zu uns wechseln. Natürlich können Sie dies jederzeit tun. Hier erfahren Sie mehr über unsere Girokonto-Modelle.

Kann ich meinen bestehenden Kredit aufstocken?

Ja, das können Sie. Eine Krediterhöhung ist ab einer Summe von 5.000 Euro möglich. Wir lösen dabei Ihren bisher bestehenden Kredit ab. Die Restkreditsumme wird um den gewünschten Betrag aufgestockt und zu den aktuell gültigen Konditionen als neuer Privatkredit angelegt.

Kann ich meinen bestehenden Kredit ablösen?

Ihr Privatkredit kann jederzeit aus Eigenmitteln (Sondertilgung) vorzeitig abgelöst werden. Überweisen Sie den Restbetrag einfach auf Ihr Kreditkonto. Sie finden die entsprechende Kontonummer auf Ihrem Kreditantrag oder in den Buchungen auf Ihrem Kontoauszug. Ansonsten erfolgt die Ablösung mit der Zahlung der letzten Rate zum Ende der Laufzeit.

Kann ich einen Fremdkredit ablösen?

Wir benötigen für die Ablösung eines Kredits bei einer anderen Bank lediglich eine Ablösebescheinigung. Ihre Bank stellt die Bescheinigung gerne aus. Wir lösen im Anschluss Ihren Fremdkredit ab.

Wofür kann ich den Autokredit verwenden?

Mit dem Autokredit können Sie jedes neue oder gebrauchte Fahrzeug, wie z.B. ein Auto, Motorrad, Wohnmobil oder einen Wohnwagen, oder auch die Anzahlung/Schlussrate bei Leasingfahrzeugen finanzieren.

Darf ich den Kfz-Brief beim Autokredit behalten?

Ja, bei unserem Autokredit sind Sie Eigentümer des Autos und der Kfz-Brief bleibt in Ihren Händen. Wichtig dabei: Sie reichen als Nachweis über die Kreditverwendung eine Kopie des Kfz-Kaufvertrags ein, sobald dieser vorliegt. Ein weiterer Vorteil für Sie: Bei uns müssen Sie keine Vollkaskoversicherung und keinen zusätzlichen Wartungsvertrag abschließen.

Was ist das Referenzkonto zum easyCredit und wie ändert man es?

Ihr bestehendes Girokonto – wir nennen es Ihr "Referenzkonto" – ist die Verbindung zu Ihrem Privatkredit. Auf Ihr Referenzkonto (= Ihr Girokonto) wird der vereinbarte Kreditbetrag ausgezahlt und die monatlichen Raten werden von dort per Lastschrift abgebucht (Zins und Tilgung). Falls sich nach der Auszahlung Ihre Bankverbindung einmal ändern sollte, können Sie uns diese einfach über das VR OnlineBanking mitteilen. Ihr neues Girokonto wird dann als Referenzkonto für zukünftige Ratenzahlungen bei uns hinterlegt.

Wichtig: Auf bereits vorgemerkte Auszahlungen Ihres Ratenkredits wirkt sich die Änderung nicht aus.

Kreditabsicherung

Was passiert mit meinem Kredit, wenn mal nicht alles nach Plan läuft?

Es gibt Situationen, in denen plötzlich nicht mehr alles nach Plan läuft. Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit oder kurzfristigen Mehrausgaben kann die Rückzahlung schwierig werden. Bei einem ernsthaften Zahlungsproblem stehen wir Ihnen gerne zur Seite und prüfen, ob und wie eine einmalige Hilfestellung möglich ist. Bitte kommen Sie auf uns zu!

Unser Tipp: Sichern Sie sich mit einer Restkreditversicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und/oder im Todesfall ab. Wir beraten Sie gerne.

Kann ich meinen Privatkredit noch weiter absichern?

Ja. Wir bieten die Restkreditversicherung unseres Verbundpartners R+V Versicherung an. Sie haben die Wahl zwischen einer Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und/oder einer Absicherung im Todesfall. Sollte der Fall eintreten, zahlt die Versicherung die ausstehenden Raten weiter, so dass Sie bzw. Ihre Angehörigen nicht zusätzlich verschulden.