Unser Festgeld

Mit unserem FestGeld sicher anlegen

Legen Sie Ihr Vermögen als Festgeld an. Beim FestGeld Ihrer VR Bank Westfalen-Lippe eG bestimmen Sie selbst über Anlagehöhe und -dauer. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.

Das FestGeld im Überblick

Feste Zinsen mit Festgeld

Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je mehr Sie investieren und je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Vorteile

  • Sichere Geldanlage
  • Anlagebetrag ab 5.000 Euro
  • Fester Zinssatz über gesamte Laufzeit
  • Laufzeit wahlweise 1 oder 2 Jahre1
  • Attraktiver Zins
  • Zinsauszahlung am Laufzeitende2

FestGeld mit TopZins

Exklusives Angebot

Wir bieten für Geldbeträge, die bisher nicht bei uns angelegt sind ein FestGeld mit attraktiven Zinsen:

  • Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr): 3,30 % p.a1
  • Laufzeit von 2 Jahren: 3,00 % p.a.1

 

Die Geldanlage ist gleichermaßen für Neu- und Bestandskunden gültig. Bedingung ist, dass der Anlagebetrag von einem externen Konto eingezogen wird.


Konditionen für Gelder, die neu bei uns angelegt werden

Laufzeit Zinssatz p.a.
360 Tage 3,30 %
2 Jahre 3,00 %

Mindestanlage: 5.000,- Euro; Anlagebetrag war bisher nicht bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG angelegt
Zinsen freibleibend, gültig ab 04.09.2023


Konditionen für Bestandsgelder

Laufzeit Zinssatz p.a.
360 Tage 1,50 %

Mindestanlage: 5.000,- Euro
Zinsen freibleibend, gültig ab 04.09.2023

Konto eröffnen

Das FestGeld können Sie ganz bequem mit wenigen Klicks hier online abschließen.

Beratungstermin vereinbaren

Sie sind auf der Suche nach einer alternativen Anlage oder haben Fragen zum FestGeld? Wir beraten Sie gerne.  


Häufige Fragen zum Festgeld

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre VR Bank Westfalen-Lippe eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Westfalen-Lippe eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Westfalen-Lippe eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

1 Das TopZins-Angebot gilt ausschließlich für Geldbeträge, die bisher nicht auf einem Konto bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG angelegt sind. Der Anlagebetrag kann nur von einem externen Konto eingezogen werden.

2 Der Zinssatz wird nach Marktlage von der Bank festgesetzt und bleibt während der Laufzeit des Festgeldes unverändert. Bei einer Anlagedauer ab 2 Jahren und mehr erfolgt die Auszahlung der Zinsen jeweils am 31.12. sowie am Ende der Laufzeit. Bei einer Anlagedauer bis zu 2 Jahren werden die Zinsen jeweils am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Wenn kein anderes Konto angegeben ist, werden die Zinsen dem Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist gutgeschrieben.