Unsere Kontomodelle
Für das tägliche Banking
GiroDigital
Unser GiroDigital ist das optimale Konto für den täglichen Gebrauch.
Für junge Kunden von 18-30 Jahre
GiroStart
Mit unserem kostenfreien Girokonto in die finanzielle Selbstständigkeit starten.
Für junge Kunden bis 18 Jahre
GiroStart young
Das perfekte erste Konto für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Das ist bei jedem Konto dabei
Bargeld abheben
Kontoauszüge digital
VR Banking App
OnlineBanking
Kontaktlos bezahlen
Girokonto-Vergleich
GiroDigital | GiroStart | GiroStart young | ||
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Monatliche Kontoführungsgebühr | 3,00 € Kontorabatt über das Hausbankmodell möglich | 0,00 € | 0,00 € | |
Vorteile und Funktionen | ||||
Kostenlos an rund 14.300 Geldautomaten bundesweit Geld abheben | ||||
OnlineBanking und VR Banking App | 2 | |||
Kontoauszüge digital ins ePostfach bekommen | ||||
Kontoauszüge auch auf Papier bekommen (mit zusätzlichen Kosten verbunden) | ||||
Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung) | ||||
girocard (Debitkarte) inklusive | 1 | XX € | ||
Beleghafte Buchungen | ||||
Mehr erfahren | Mehr erfahren | Mehr erfahren |
Ergänzend zu den in der Tabelle genannten Konditionen gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis der VR Bank Westfalen-Lippe eG.
1 Im BargeldPlus-Modul ist die girocard inklusive.
2 Bis zum 14. Lebensjahr erscheint das GiroStart young im Online-Banking der Eltern/Erziehungsberechtigten.
Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
GiroDigital | GiroStart | GiroStart young | |
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Dispokredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) | 10,30 % | 10,30 % | keine Überziehung möglich |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) | 14,30 % | 14,30 % | keine Überziehung möglich |
Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Sie können Ihr Girokonto bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG auf Wunsch auch als Pfändungsschutzkonto führen. Dann ist Ihr Guthaben auf dem Konto bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt und Sie können im Fall der Fälle zum Beispiel Ihre Miete oder Ihren Strom weiterbezahlen. Ausgenommen sind Gemeinschaftskonten. Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, können Sie bei uns einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein sogenanntes P-Konto stellen. Die Umwandlung des Kontos ist kostenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren bestehen aber weiter.
- Gut zu wissen: Kindergeld und gewisse andere Sozialleistungen können nicht gepfändet werden.