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Das Vorstands-Team der zukünftigen VR Bank Westfalen-Lippe eG

Mitglieder beider Banken stimmen mit überwältigender Mehrheit zur zukunftsweisenden Fusion der VR Bank Westfalen-Lippe eG mit der Volksbank Beckum-Lippstadt eG 

25.06.2025

Die Vertreterversammlung der VR Bank Westfalen-Lippe eG fand am 23. Juni 2025 statt, gefolgt von der Vertreterversammlung der Volksbank Beckum-Lippstadt eG am 24. Juni 2025. In beiden Banken stimmten die Vertreterinnen und Vertreter mit überwältigender Mehrheit der von Vorständen und Aufsichtsräten empfohlenen Fusion zu. Damit ist der Weg frei für den Zusammenschluss beider Genossenschaftsbanken zu einem starken, zukunftsorientierten Institut.

„Unsere Mitglieder haben mit ihrem Votum ein klares Zeichen gesetzt: Sie stehen hinter der strategischen Ausrichtung und den Chancen, die diese Fusion bietet“, erklärt Marco Pietsch, Vorstandsvorsitzender der VR Bank Westfalen-Lippe eG.

Stefan Hoffmann, Vorstandsvorsitzender der Volksbank Beckum-Lippstadt eG betont: „Die Geschäftsmodelle beider Banken ergänzen sich ideal – wir bringen unsere Stärke als Finanzpartner des Mittelstands ein, während die VR Bank Westfalen-Lippe ihre Expertise im digitalen Banking und ihre Wurzeln als beratende Direktbank mitbringt. Gemeinsam schaffen wir eine Bank, die sowohl regional verankert als auch digital führend ist.“

Die Fusion verspricht nicht nur betriebswirtschaftliche Vorteile, sondern auch strategische Synergien: „Beide Häuser – oder sollte ich nun sagen wir gemeinsam – profitieren vom gegenseitigen Zugang zu unseren jeweiligen attraktiven Geschäftsgebieten, einer umfassenden Stärkung des Eigenkapitals und von der besonderen Expertise unserer beiden Häuser. Alles zusammen bietet erhebliches Wachstumspotenzial durch die effiziente Verknüpfung von Präsenzgeschäft und digitalen Angeboten für unsere Mitglieder und Kunden“, so Hoffmann weiter.

Marco Pietsch, Vorstandsvorsitzender der VR Bank Westfalen-Lippe eG, ergänzt: „Durch die komplementären Geschäftsmodelle entstehen wertvolle Synergien. Wir können unsere Stärken im gemeinsamen Geschäftsgebiet optimal nutzen und gleichzeitig unsere Attraktivität als Arbeitgeber steigern – ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung.“

Hinzu kommt ein wertvoller Vorteil in der Personalentwicklung: „Unsere gemeinsame Bank ist auf Innovation und Wachstum ausgelegt. Dadurch machen wir uns für junge Nachwuchs-, aber auch gestandene Fachkräfte attraktiver“, stellt Pietsch heraus. Besonders im Bereich regulatorischer Anforderungen eröffne der Standort Münster mit seiner Universität Zugang zu einem zusätzlichen Arbeitskräftemarkt mit hochqualifizierten jungen Menschen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der VR Bank Westfalen-Lippe eG, Christian Boehnke, unterstreicht: „Beide Banken stehen für eine mitgliederstarke Genossenschaft, die sich ihren Mitgliedern und Kunden verpflichtet fühlt. Diese gemeinsame Haltung ist die Grundlage für ein erfolgreiches Miteinander.“

Auch Matthias Ferber, Aufsichtsratsvorsitzender der Volksbank Beckum-Lippstadt, begrüßt die Entscheidung: „Diese Fusion ist ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit des genossenschaftlichen Bankwesens. Sie zeigt, wie wir durch Zusammenarbeit unsere regionale Stärke mit Innovationskraft verbinden können – zum Wohle unserer Mitglieder, Kunden und Mitarbeitenden.“

Mit dem heutigen Beschluss beginnt ein neues Kapitel in der Geschichte beider Banken – getragen von Vertrauen, Weitblick und dem festen Willen, gemeinsam mehr zu erreichen. Die neue Bank wird nicht nur größer, sondern vor allem stärker, digitaler und zukunftsfähiger.

Neuer Name und Vorstand

Die neue Bank wird den Namen „VR Bank Westfalen-Lippe eG“ mit juristischem Sitz in Lippstadt tragen.

Der künftige Vorstand der neuen Bank besteht aus:

  • Stefan Hoffmann (Vorstandsvorsitzender)
  • Marco Pietsch (stv. Vorstandsvorsitzender)
  • Jörg Deutschmann

Als Generalbevollmächtigte werden Jürgen Ahler (VR Bank Westfalen-Lippe eG) und Mario Deimel (Volksbank Beckum-Lippstadt eG) bestellt.

KennzahlenVB Beckum-Lippstadt eGVR Bank Westfalen-Lippe eGFusionshaus
Bilanzsumme in Mio. €2.7281.0803.808
Kundenvolumen in Mio. €5,91,77,6
Mitarbeiter29692388
Mitglieder40.27731.85272.129
Filialen ohne SB16218
Eigenmittel in Mio. €278118396

Tabelle: Wesentliche Kennzahlen der künftigen Bank (Quellenangabe: VR Bank Westfalen-Lippe eG/Volksbank Beckum-Lippstadt eG)

Kontakt

Kirsten Mitchell

Kirsten Mitchell

stv. Leiterin Vertriebsmanagement/Marketing

0251 1351-1610

0151 64513657

kirsten.mitchell@vrbank-wl.de

FAQs zur Fusion mit der Volksbank Beckum-Lippstadt für Mitglieder und Kunden

Warum fusioniert die VR Bank Westfalen-Lippe eG?

Die VR Bank Westfalen-Lippe eG befindet sich derzeit in einer starken Position als beratende Direktbank, die ihre Expertise im digitalen Banking kontinuierlich erweitert und zusätzlich auch persönliche Beratung für Mitglieder und Kunden bietet. Durch die komplementären Geschäftsmodelle der VR Bank Westfalen-Lippe eG und der Volksbank Beckum-Lippstadt eG sehen wir eine ideale Ergänzung. Diese Fusion verspricht wertvolle Synergien, die es ermöglichen, die Stärken beider Banken in unserem gemeinsamen Geschäftsgebiet optimal zu nutzen. Darüber hinaus erhöht die Fusion die Attraktivität als Arbeitgeber und trägt dazu bei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gemeinsam können wir die Zukunft erfolgreicher für Sie gestalten.

Warum erfolgt die Fusion mit der Volksbank Beckum-Lippstadt eG?

Mit der Volksbank Beckum-Lippstadt eG teilen wir die Überzeugung einer mitgliederstarken Genossenschaftsbank, die sich ihren Mitgliedern und Kunden verpflichtet sieht. Das ist die gemeinsame Basis, ohne die ein erfolgreiches Miteinander nicht möglich wäre. Darüber hinaus ist die Volksbank Beckum-Lippstadt eG nicht nur wegen ihrer Stärke in der Präsenzberatung ein idealer Partner, sondern insbesondere durch die Expertise als Finanzpartner des Mittelstands.

Wie wird die Bank heißen?

Die neue Bank wird den Namen „VR Bank Westfalen-Lippe eG“ tragen.

Wann tritt die Fusion in Kraft?

Die rechtliche Fusion ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 geplant. Die technische Fusion ist für den 22. November 2025 vorgesehen.

Wer wird Vorstand in der neuen Genossenschaftsbank?

In der neu entstehenden Genossenschaftsbank wird der Vorstand aus folgenden Personen bestehen:

Stefan Hoffmann – Vorstandsvorsitzender, verantwortlich für das Firmenkundengeschäft, das Private Banking sowie die strategische Ausrichtung der Bank

Marco Pietsch – stv. Vorstandsvorsitzender, verantwortlich für das Ressort Unternehmens- und Vertriebsentwicklung, das Privatkundengeschäft sowie die Tochtergesellschaften

Jörg Deutschmann – Vorstandsmitglied, verantwortlich für das Ressort Unternehmenssteuerung und -organisation, Marktfolge Aktiv sowie Revision und Beauftragtenwesen

Als Generalbevollmächtigter wird Jürgen Ahler das Ressort Unternehmenssteuerung inkl. Rechnungs-/ Meldewesen und Steuern leiten.

Gemeinsam werden sie die Zukunft der Bank gestalten und sicherstellen, dass wir weiterhin ein starker Partner für Sie in der Region Westfalen-Lippe bleiben.

Wie erfolgt die künftige Besetzung des Aufsichtsrates?

Der Aufsichtsrat setzt sich nach der Fusion aus 14 Mitgliedern zusammen. Davon werden 4 Aufsichtsräte aus der heutigen VR Bank Westfalen-Lippe und 10 Aufsichtsräte aus der heutigen Volksbank Beckum-Lippstadt sein. Christian Boehnke wird Vorsitzender des neuen Aufsichtsratsgremiums.

Welche Vorteile aus der Fusion entstehen für die Mitglieder und Kunden?

- Die persönlichen Ansprechpartner bleiben selbstverständlich erhalten

- Deutliche Erweiterung der Produktpalette und des Serviceangebots dank der Möglichkeiten eines großen Hauses

- Deutlich erweiterte Kreditvergabemöglichkeiten

- Ausbau der Beratungsqualität

Welche Vorteile aus der Fusion entstehen für die Mitarbeitenden?

- Dauerhaft sichere Arbeitsplätze

- Berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in einem größeren Haus

- Ausbildung junger Menschen bleibt eine Herzensangelegenheit 

Welche Vorteile entstehen für die Bank?

- Komplementäre Geschäftsmodelle, die sich ergänzen, sichern die Zukunftsfähigkeit

- Kostenreduzierung durch Synergien und Skaleneffekte – keine Doppelarbeiten, kein erhöhter Beratungsaufwand zur Sicherstellung des Geschäftsbetriebes mehr nötig

- Regulatorische Anforderungen bleiben beherrschbar

- Größere Arbeitgeberattraktivität für neue Mitarbeiter/Bewerber

Welche Vorteile entstehen für die Region?

- Beratungsangebot wird deutlich erweitert

- Stärkung der Region als bedeutender Arbeitgeber und Steuerzahler

- Unterstützung sozialer Projekte durch unser Engagement für Vereine, Schulen und soziale Einrichtungen vor Ort – von der Region für die Region

Bleiben das VR BankHaus in Münster und das BeratungsZentrum in Bielefeld erhalten?

Ja, die Standorte bleiben erhalten. Das VR BankHaus in Münster wird neben Lippstadt und Beckum Verwaltungssitz.

Wie wird sich die zukünftige Vertreterversammlung zusammensetzen?

Künftig werden auf je 150 Mitglieder ein Vertreter kommen. In der Vertreterversammlung der künftigen Bank werden ca. 58 Vertreterinnen und Vertreter aus der heutigen VR Bank Westfalen-Lippe eG kommen.

Gibt es Änderungen bei der Mitgliedschaft?

Ja. Durch den Zusammenschluss mit der Volksbank Beckum-Lippstadt eG wird das Geschäftsguthaben künftig einheitlich gestaltet. Statt bisher 100 Euro je Anteil beträgt der Wert eines Anteils künftig 55 Euro.

Das hat zur Folge:
Ihr aktuelles Geschäftsguthaben wird durch 55 geteilt. Daraus ergibt sich eine neue Anzahl an Anteilen. Sollte dabei ein Restbetrag übrig bleiben, der keinen vollen Anteil ergibt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Beispiel:

Bisher: 30 Anteile × 100 € = 3.000 €
Künftig: 54 Anteile × 55 € = 2.970 €
Restbetrag: 30 €

Was passiert mit dem Restbetrag?

Sie haben drei Optionen:

  1. Direkt aufstocken:
    Sie zahlen den fehlenden Betrag (im Beispiel 25 €) ein, um einen weiteren vollen Anteil (also 55 €) zu erreichen.
  2. Aufstockung durch Dividende:
    Sie lassen die künftige Dividende nutzen, um den Anteil auf 55 € aufzufüllen.
  3. Teilauszahlung:
    Sie lassen sich den Restbetrag (im Beispiel 30 €) im Rahmen der Kündigungsmodalitäten von Geschäftsanteilen gemäß unserer Satzung auszahlen. Ihr Geschäftsguthaben beträgt dann 2.970 €.

Hinweis:
Diese Möglichkeiten gelten auch für Mitglieder, die aktuell weniger als die maximal möglichen 30 Anteile besitzen. Auch sie können:

  • ihr Geschäftsguthaben durch Einzahlung auf den nächsthöheren vollen Anteil aufstocken,
  • die Dividende dafür nutzen oder 
  • sich einen Teilbetrag gemäß Kündigungsmodalität, die in unserer Satzung geregelt ist, auszahlen lassen.
Was ändert sich für mich als Kunde?

Mit der Fusion entstehen natürlich auch technische Neuerungen. Wir werden Sie zeitnah über diese Veränderungen informieren und Sie dabei umfassend begleiten. Ihre Beraterinnen und Berater werden auch zukünftig bleiben.

Ändern sich Verträge und Urkunden?

Nein. Alle abgeschlossenen Verträge behalten auch nach der Fusion ihre Gültigkeit. Eine Anpassung oder ein Austausch von Formularen ist ebenfalls nicht erforderlich. Dies gilt auch für Freistellungsaufträge für Kapitalerträge.

Ändert sich meine IBAN/Kontonummer?

Da die Volksbank Beckum-Lippstadt eG die aufnehmende Bank ist, wird sich Ihre IBAN ändern. Ihre neue IBAN wird ab Mitte November auch auf den Kontoauszügen und im Online-Banking zu sehen sein.

Die alte IBAN gilt nach der Fusion noch für eine Übergangszeit von mind. 24 Monaten. Alle Buchungen werden also weiterhin automatisch ausgeführt.

Selbstverständlich werden wir Sie vor der technischen Fusion über die genauen Änderungen informieren und im Blick haben, dass es für Sie zu möglichst wenigen Unannehmlichkeiten kommt.

Gibt es Auswirkungen auf regelmäßige Zahlungsvorgänge?

Ja, jedoch werden wir alle größeren Institutionen und Unternehmen, die regelmäßig Lastschriften oder Gutschriften einreichen, über die Änderung der Kontodaten unserer Kunden informieren. Das sind zum Beispiel Strom- und Gasversorger, Versicherungen, der Renten-Service oder Telefonanbieter. 
Eine genaue Liste stellen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Bei Vereinen, kleineren Firmen, Arbeitgebern, Vermietern, Steuerbüros und dem Finanzamt ist eine automatische Änderung leider nicht möglich. Hier werden wir Sie mit einer Vorlage bei der Information Ihrer Vertragspartner unterstützen.

Kann ich die girocard weiterverwenden?

Ja. Die girocard kann weiterhin wie gewohnt eingesetzt werden. Sie ist bis zum aufgedruckten Laufzeitende gültig. Endet die Laufzeit, erhalten Sie automatisch eine neue girocard. Die PIN ändert sich nicht.

Wie sieht es mit der Kreditkarte aus?

Die Kreditkarte (Mastercard, Visa) kann weiterhin wie gewohnt eingesetzt werden. Sie ist bis zum aufgedruckten Laufzeitende gültig. Endet die Laufzeit, erhalten Sie automatisch eine neue girocard und/oder Kreditkarte. Die PIN ändert sich nicht.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zur Fusion wenden?

Grundsätzlich können Sie sich sicher sein, dass wir Sie jederzeit transparent und zeitnah aktiv von unserer Seite aus informieren werden, wenn es etwas Neues zu berichten gibt. Sollten Sie jedoch jetzt Fragen haben, zögern Sie nicht, den Kontakt zu uns zu suchen. Wir stehen Ihnen sowohl per E-Mail unter vorstand@vrbank-wl.de als auch telefonisch unter 0251 1351-1020 zur Verfügung.