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Drei Mitglieder der Bank freuen sich über ihre Möglichkeit zur Mitbestimmung.

Neuwahl unserer Vertreterversammlung vom 2. – 16. März 2026

Ihr Mitbestimmungsrecht in Aktion!

Liebe Mitglieder,

im Zuge der Fusion der Volksbank Beckum-Lippstadt eG und der VR Bank Westfalen-Lippe eG im Oktober 2025 fand im Frühjahr 2026 eine Neuwahl der Vertreterversammlung statt. Der Wahlzeitraum war vom 02. – 16. März 2026.

Die Wahl wurde als Listenwahl durchgeführt, bei der Sie nicht einzelne Kandidatinnen und Kandidaten auswählten, sondern eine Liste wählen konnten. Die Listenwahl ermöglicht eine breite, repräsentative Auswahl und fördert die Vielfalt innerhalb unserer Vertreterversammlung.

Die Wahl ist mit dem 16. März 2026 abgeschlossen. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März das Wahlergebnis durch Prüfung der Online-Wahl sowie das Auszählen der Briefwahlstimmen festgestellt. Mit knapp 90 % der gültig abgegebenen Stimmen wurde die Wahlliste von unseren Mitgliedern bestätigt und den neuen Vertreterinnen und Vertretern das Vertrauen ausgesprochen.

Die gewählten Mitgliedervertreter wurden per 18. März 2026 schriftlich über ihre Wahl informiert. 

Am 20. April 2026 kommt der Wahlausschuss erneut zusammen, um das Ergebnis der Wahl unter Berücksichtigung etwaiger Rückmeldungen der gewählten Kandidaten festzustellen (§ 9 der Wahlordnung, Annahme der Wahl). 

Ab dem 22. April bis zum 8. Mai 2026 wird gem. § 43 a Abs. 6 GenG die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter in den Geschäftsräumen unserer Bank, ihren Niederlassungen und Filialen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegen. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen. Melden Sie sich dafür bitte unter vorstand@vrbank-wl.de.

Mit genossenschaftlichen Grüßen,

Ihre VR Bank Westfalen-Lippe eG

Rechtliche Dokumente

Fragen und Antworten

Allgemeine Informationen zur Wahl
  • Die Rechte der Mitglieder werden von den Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt. Die Vertreter und Ersatzvertreter der Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern alle vier Jahre neu gewählt. Jeder Vertreter repräsentiert 150 Mitglieder unserer Bank.

Was ist die Vertreterversammlung?
  • Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertretern und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung definierten Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, bestimmt über deren Entlastung, stellt den Jahresabschluss fest, beschließt die Höhe der Dividende, entscheidet über Satzungsänderungen, wählt den Aufsichtsrat und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen Ihrer VR Bank Westfalen-Lippe eG geht.

Warum soll ich wählen?
  • Als Mitglied VR Bank Westfalen-Lippe eG sind Sie mit mindestens einem Geschäftsanteil beteiligt und können an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Gemäß Satzung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte für je 150 Mitglieder einen Vertreter, der ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertritt. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Jedes Mitglied darf sein Wahlrecht nur einmal ausüben.

Wer erstellt die Wahlliste?
  • Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertreterversammlung sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss stellt eine Wahlliste mit Vertreterkandidaten und Ersatzvertreterkandidaten auf, bei der die Mitgliederstruktur berücksichtigt wird. Dies gilt für den Anteil Frauen/Männer, die Alters- und Berufsgruppen, sowie die Regionen, in denen die Menschen leben.

Wer sind die Mitglieder des Wahlausschusses?
  • Der Wahlausschuss - ein Gremium aus Mitgliedern, Aufsichtsrat und Vorstand - ist für die Durchführung der Vertreterwahl und für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich. Er nominiert die Vertreter: Für je 150 Mitglieder schlägt der Ausschuss einen Vertreter zur Wahl vor.

     

    Den Wahlausschuss bilden:

    Vorstand:

    • Stefan Hoffmann (Vorstandsvorsitzender)
    • Marco Pietsch (stv. Vorstandsvorsitzender)
    • Jörg Deutschmann (Vorstand)

     

    Aufsichtsrat:

    • Christian Boehnke (Aufsichtsratsvorsitzender)
    • Ute Stratmann
    • Dr. Ludger Marx

     

    Mitgliedervertreter:

    • Dr. Heinz Bergschneider
    • Dirk Bracht
    • Peter Brannekemper
    • Ute Kesselmeier
    • Anton Steinhoff
    • Simon Tombrock
    • Dr. Xiaoheng Yu

     

    Der aktuelle Wahlausschuss wurde in der Vertreterversammlung am 24. Juni 2025 gewählt.

     

Warum werden Ersatzvertreter aufgestellt?
  • Wenn im Laufe der vierjährigen Amtsperiode gewählte Vertreter ihr Amt nicht mehr fortführen können oder wollen und damit als Vertreter ausscheiden, rücken die gewählten Ersatzvertreter entsprechend der Reihenfolge auf der Ersatzvertreterliste nach.

Wer ist wahlberechtigt?
  • Gemäß § 26 d(1) ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in der Mitgliederliste eingetragene Mitglied wahlberechtigt. Stichtag ist demnach der 30. Januar 2026. Ausgeschlossene Mitglieder oder Personen, die erst nach dem genannten Stichtag Mitglied geworden sind, haben kein Wahlrecht.

    Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt mit dem Tag der Veröffentlichung der Wahlliste.

    Gemäß §7(3) der Wahlordnung darf jedes Mitglied sein Wahlrecht nur einmal und grundsätzlich nur persönlich ausüben, unbeschadet der Vertretungsregelungen in §26d der Satzung.

Wie erfahre ich das Wahlergebnis?
  • Nach Ablauf des Wahlzeitraums geben wir das Wahlergebnis auf dieser Seite bekannt.

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir häufig nur die männliche Form. Selbstverständlich werden Vertreter und Vertreterinnen gleichermaßen einbezogen.