Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen zur Wahl
Die Rechte der Mitglieder werden von den Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt. Die Vertreter und Ersatzvertreter der Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern alle vier Jahre neu gewählt. Jeder Vertreter repräsentiert 150 Mitglieder unserer Bank.
Was ist die Vertreterversammlung?
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertretern und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung definierten Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, bestimmt über deren Entlastung, stellt den Jahresabschluss fest, beschließt die Höhe der Dividende, entscheidet über Satzungsänderungen, wählt den Aufsichtsrat und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen Ihrer VR Bank Westfalen-Lippe eG geht.
Warum soll ich wählen?
Als Mitglied VR Bank Westfalen-Lippe eG sind Sie mit mindestens einem Geschäftsanteil beteiligt und können an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Gemäß Satzung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte für je 150 Mitglieder einen Vertreter, der ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertritt. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Jedes Mitglied darf sein Wahlrecht nur einmal ausüben.
Wer erstellt die Wahlliste?
Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertreterversammlung sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss stellt eine Wahlliste mit Vertreterkandidaten und Ersatzvertreterkandidaten auf, bei der die Mitgliederstruktur berücksichtigt wird. Dies gilt für den Anteil Frauen/Männer, die Alters- und Berufsgruppen, sowie die Regionen, in denen die Menschen leben.
Wer sind die Mitglieder des Wahlausschusses?
Der Wahlausschuss - ein Gremium aus Mitgliedern, Aufsichtsrat und Vorstand - ist für die Durchführung der Vertreterwahl und für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich. Er nominiert die Vertreter: Für je 150 Mitglieder schlägt der Ausschuss einen Vertreter zur Wahl vor.
Den Wahlausschuss bilden:
Vorstand:
- Stefan Hoffmann (Vorstandsvorsitzender)
- Marco Pietsch (stv. Vorstandsvorsitzender)
- Jörg Deutschmann (Vorstand)
Aufsichtsrat:
- Christian Boehnke (Aufsichtsratsvorsitzender)
- Ute Stratmann
- Dr. Ludger Marx
Mitgliedervertreter:
- Dr. Heinz Bergschneider
- Dirk Bracht
- Peter Brannekemper
- Ute Kesselmeier
- Anton Steinhoff
- Simon Tombrock
- Dr. Xiaoheng Yu
Der aktuelle Wahlausschuss wurde in der Vertreterversammlung am 24. Juni 2025 gewählt.
Warum werden Ersatzvertreter aufgestellt?
Wenn im Laufe der vierjährigen Amtsperiode gewählte Vertreter ihr Amt nicht mehr fortführen können oder wollen und damit als Vertreter ausscheiden, rücken die gewählten Ersatzvertreter entsprechend der Reihenfolge auf der Ersatzvertreterliste nach.
Wer ist wahlberechtigt?
Gemäß § 26 d(1) ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in der Mitgliederliste eingetragene Mitglied wahlberechtigt. Stichtag ist demnach der 30. Januar 2026. Ausgeschlossene Mitglieder oder Personen, die erst nach dem genannten Stichtag Mitglied geworden sind, haben kein Wahlrecht.
Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt mit dem Tag der Veröffentlichung der Wahlliste.
Gemäß §7(3) der Wahlordnung darf jedes Mitglied sein Wahlrecht nur einmal und grundsätzlich nur persönlich ausüben, unbeschadet der Vertretungsregelungen in §26d der Satzung.
Wie erfahre ich das Wahlergebnis?
Nach Ablauf des Wahlzeitraums geben wir das Wahlergebnis auf dieser Seite bekannt.