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Drei Mitglieder der Bank freuen sich über ihre Möglichkeit zur Mitbestimmung.

Neuwahl unserer Vertreterversammlung vom 2. – 16. März 2026

Ihr Mitbestimmungsrecht in Aktion!

Liebe Mitglieder,

die VR Bank Westfalen-Lippe eG ist nicht nur eine eingetragene Genossenschaft, sondern ein lebendiger Teil unserer Gemeinschaft, getragen von den Werten und den Stimmen unserer rund 72.000 Mitglieder. Diese Mitglieder sind nicht nur Eigentümer der Bank, sondern auch das Fundament unserer Entscheidungen und unseres Handelns. In der Vertreterversammlung kommen diese Stimmen zusammen, um die Richtung unserer Bank mitzugestalten.

Im Zuge der Fusion der Volksbank Beckum-Lippstadt eG und der VR Bank Westfalen-Lippe eG im Oktober 2025 steht eine Neuwahl der Vertreterversammlung an. Hierbei handelt es sich um eine Listenwahl, bei der engagierte Genossenschaftsmitglieder bereit sind, sich aktiv für die Belange ihrer Bank einzusetzen und die Interessen unserer Gemeinschaft zu vertreten. Die Listenwahl ermöglicht eine breitere repräsentative Auswahl und fördert die Vielfalt innerhalb unserer Vertreterversammlung.

Gemäß Beschlussfassung des Wahlausschusses wird die Wahl als Online-Wahl mit Briefwahl auf Anforderung durchgeführt.  

Wir möchten Sie herzlich einladen, an der Neuwahl unserer Vertreterversammlung teilzunehmen und aktiv Ihr Wahlrecht auszuüben. 

Der Wahlzeitraum ist vom 2. März 2026, 8:00 Uhr bis zum 16. März 2026, 12:00 Uhr.

Bis zum 15. Februar 2026 haben Sie die Möglichkeit, sich online auf dieser Seite für die Teilnahme an der Online-Wahl anzumelden. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Online-Wahlurne per Post zugeschickt. Pünktlich zum 2. März 2026, 8 Uhr schalten wir die Online-Wahlurne auf dieser Seite frei, so dass Sie sich mit den Zugangsdaten einloggen können.

Alternativ kann eine Briefwahl beantragt werden. Die hierfür erforderlichen Unterlagen können Sie bis zum 4. März 2026 unter vorstand@vrbank-wl.de anfordern. Die Wahlbriefe müssen bis zum 16. März 2026, 12 Uhr in der Hauptstelle der VR Bank Westfalen-Lippe eG in Lippstadt eingegangen sein. 

Ihre Stimme zählt – gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Genossenschaft!

Mit genossenschaftlichen Grüßen,

Ihre VR Bank Westfalen-Lippe eG

Melden Sie sich hier für die Teilnahme an der Online-Wahl an

Wahlliste

Gemäß Beschlussfassung des Wahlausschusses wird die Wahl als Online-Wahl mit Briefwahl auf Anforderung durchgeführt. Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste mit den Vertreterkandidaten sowie Ersatzvertreterkandidaten. Die Wahlliste wird ab dem 2. Februar 2026 in der Hauptstelle der VR Bank in Lippstadt, in den Geschäftsstellen in Beckum und Münster sowie in allen Filialen zur Einsicht ausgelegt.  Weitere Listen können innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung eingereicht werden. Vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden.

Rechtliche Dokumente

Fragen und Antworten

Allgemeine Informationen zur Wahl
  • Die Rechte der Mitglieder werden von den Vertretern in der Vertreterversammlung ausgeübt. Die Vertreter und Ersatzvertreter der Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern alle vier Jahre neu gewählt. Jeder Vertreter repräsentiert 150 Mitglieder unserer Bank.

Was ist die Vertreterversammlung?
  • Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaft. Sie besteht aus den gewählten Vertretern und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in unserer Satzung definierten Angelegenheiten. Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, bestimmt über deren Entlastung, stellt den Jahresabschluss fest, beschließt die Höhe der Dividende, entscheidet über Satzungsänderungen, wählt den Aufsichtsrat und stellt die Weichen, wenn es um wichtige Fragen Ihrer VR Bank Westfalen-Lippe eG geht.

Warum soll ich wählen?
  • Als Mitglied VR Bank Westfalen-Lippe eG sind Sie mit mindestens einem Geschäftsanteil beteiligt und können an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Gemäß Satzung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte für je 150 Mitglieder einen Vertreter, der ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertritt. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme - unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Jedes Mitglied darf sein Wahlrecht nur einmal ausüben.

Wer erstellt die Wahlliste?
  • Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertreterversammlung sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss stellt eine Wahlliste mit Vertreterkandidaten und Ersatzvertreterkandidaten auf, bei der die Mitgliederstruktur berücksichtigt wird. Dies gilt für den Anteil Frauen/Männer, die Alters- und Berufsgruppen, sowie die Regionen, in denen die Menschen leben.

Wer sind die Mitglieder des Wahlausschusses?
  • Der Wahlausschuss - ein Gremium aus Mitgliedern, Aufsichtsrat und Vorstand - ist für die Durchführung der Vertreterwahl und für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich. Er nominiert die Vertreter: Für je 150 Mitglieder schlägt der Ausschuss einen Vertreter zur Wahl vor.

     

    Den Wahlausschuss bilden:

    Vorstand:

    • Stefan Hoffmann (Vorstandsvorsitzender)
    • Marco Pietsch (stv. Vorstandsvorsitzender)
    • Jörg Deutschmann (Vorstand)

     

    Aufsichtsrat:

    • Christian Boehnke (Aufsichtsratsvorsitzender)
    • Ute Stratmann
    • Dr. Ludger Marx

     

    Mitgliedervertreter:

    • Dr. Heinz Bergschneider
    • Dirk Bracht
    • Peter Brannekemper
    • Ute Kesselmeier
    • Anton Steinhoff
    • Simon Tombrock
    • Dr. Xiaoheng Yu

     

    Der aktuelle Wahlausschuss wurde in der Vertreterversammlung am 24. Juni 2025 gewählt.

     

Warum werden Ersatzvertreter aufgestellt?
  • Wenn im Laufe der vierjährigen Amtsperiode gewählte Vertreter ihr Amt nicht mehr fortführen können oder wollen und damit als Vertreter ausscheiden, rücken die gewählten Ersatzvertreter entsprechend der Reihenfolge auf der Ersatzvertreterliste nach.

Wer ist wahlberechtigt?
  • Gemäß § 26 d(1) ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in der Mitgliederliste eingetragene Mitglied wahlberechtigt. Stichtag ist demnach der 30. Januar 2026. Ausgeschlossene Mitglieder oder Personen, die erst nach dem genannten Stichtag Mitglied geworden sind, haben kein Wahlrecht.

    Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt mit dem Tag der Veröffentlichung der Wahlliste.

    Gemäß §7(3) der Wahlordnung darf jedes Mitglied sein Wahlrecht nur einmal und grundsätzlich nur persönlich ausüben, unbeschadet der Vertretungsregelungen in §26d der Satzung.

Wie erfahre ich das Wahlergebnis?
  • Nach Ablauf des Wahlzeitraums geben wir das Wahlergebnis auf dieser Seite bekannt.

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir häufig nur die männliche Form. Selbstverständlich werden Vertreter und Vertreterinnen gleichermaßen einbezogen.