- frühzeitig vorsorgen
- staatliche Zulagen und Steuervorteile sichern
Die Zunahme des Anteils älterer Menschen in unserer Gesellschaft stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor große Herausforderungen. Die junge und mittlere Generation wird Ihren Lebensstandard im Alter nicht allein durch die gesetzliche Vorsorge sichern können. Seit dem Jahr 2002 kann diese Versorgungslücke mit sogenannten Riester-Renten-Verträgen geschlossen werden.
Die Riester-Rente ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die durch eigene Beiträge angespart und durch staatliche Zulagen und Steuervorteile unterstützt wird.
Gefördert werden alle, die Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Zum Kreis der unmittelbar Zulageberechtigten gehören außerdem Beamte, Landwirte, Empfänger von Lohnersatzleistungen, Personen in der Kindererziehungszeit und geringfügig Beschäftigte, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Zusätzlich gibt es abgeleitete Ansprüche von Ehepartnern. Das bedeutet: Gehört nur einer der Eheleute zum förderfähigen Personenkreis, kann auch der Partner die staatliche Zulage erhalten.
Von der Förderung ausgenommen sind Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, und berufsständisch Versicherte, wie zum Beispiel Ärzte.
Förderung erhalten regelmäßige Zahlungen in Investmentfonds, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Banksparpläne. Voraussetzung ist, dass der Vertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert und mit einer amtlichen Prüfnummer versehen ist.
Die Höhe der Zulage ist abhängig von Familienstand und Kinderzahl. Voraussetzung für die maximale Zulage ist ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Summe der Zulagen. Die Zulagen werden anteilig gekürzt, wenn Sie geringere Eigenbeiträge leisten. Zahlen Sie weniger als 60 Euro pro Jahr in Ihren Vertrag ein, entfällt Ihr Zulagenanspruch vollständig.
Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen können Sie die in einen Riester-Vertrag gezahlten Eigenleistungen als Sonderausgabenabzug in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Der Höchstbetrag dafür beträgt 2.100 Euro.
Während der Ansparphase sind die erzielten Erträge steuerfrei. Erst in der Auszahlphase werden Ihre Einkünfte aus der privaten Altersvorsorge versteuert. Allerdings wird Ihr persönlicher Steuersatz bei Renteneintritt voraussichtlich geringer sein als jetzt.
Damit Ihr eigener Aufwand im Verhältnis zur Zulage nicht zu stark absinkt, wurde ein Sockelbetrag festgelegt. Das heißt, jeder Riester-Sparer muss mindestens 60 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufbringen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.
Auch für den Neubau, Kauf, altersgerechten Umbau oder die Um- beziehungsweise Entschuldung der eigenen vier Wände kann die staatlich geförderte Altersvorsorge genutzt werden. Alles Wissenswerte rund um das Thema "Wohn-Riester" finden Sie hier.