1 Auszahlungen können bis 2.000,- Euro pro Kalendermonat jederzeit durch Umbuchung auf das hinterlegte Referenzkonto vorgenommen werden. Die Kündigungsfrist für Beträge über 2.000,- Euro beträgt 3 Monate. Ein Anspruch auf vorzeitige Verfügung besteht nicht. Erfolgt ausnahmsweise eine vorzeitige Rückzahlung, ist die Bank berechtigt, die zurückgezahlte Einlage mit Ausnahme eines Betrages in Höhe von 2.000,- Euro pro Monat als Vorschuss in Höhe eines Viertels des gültigen Zinssatzes für die Dauer der Kündigungsfrist zu verzinsen.
2 Keine Mindestanlage; Anlagebetrag war in den letzten 30 Tagen nicht auf einem Konto der VR Bank Westfalen-Lippe eG angelegt. Einzahlungen können jederzeit durch Überweisung oder Dauerauftrag von einem externen Konto erfolgen. Bei Nichtbeachtung behält sich die Bank das Recht vor, etwaige Einzahlungen abzuweisen.