- Fragen und Antworten rund um Ihre Baufinanzierung
Die wichtigsten Fragen rund um Ihre Baufinanzierung
Kurz & einfach erklärt
Sie bauen oder kaufen Ihre Wunschimmobilie und müssen sich mit Architekt, Statiker, Notar, Handwerkern und insbesondere Verträgen herumschlagen. Damit Sie im Finanzierungsdschungel den Überblick behalten, finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um Immobilienfinanzierungen.
Zu Darlehen im Allgemeinen
Der Ausdruck Baufinanzierung ist ein übergeordneter Begriff für unterschiedliche Angebote zur Finanzierung einer Immobilie. Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz sind in Deutschland die meistgewählte Darlehensform. Der größte Vorteil dieser Darlehen ist Zinssicherheit, denn die Zinsen für die Finanzierung werden hier über einen vereinbarten Zeitraum festgeschrieben („gebunden“). Für diese Zeit ist Ihre monatliche Darlehensrate also festgelegt.
Je nach Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen wird bei einer klassischen Baufinanzierung eine Sollzinsbindung zwischen fünf und 30 Jahren festgeschrieben. Unter den Darlehensformen mit gebundenem Sollzinssatz können Sie übrigens auch zwischen verschiedenen Varianten wählen. Neben dem klassischen Annuitäten-Darlehen, das Monat für Monat mit einer konstanten Rate abbezahlt wird, aber bei dem meist noch eine Restschuld am Ende der Sollzinsbindung bleibt, gibt es eine Reihe weiterer Darlehen. Zum Beispiel ein Volltilgerdarlehen, das am Ende der Laufzeit vollständig abbezahlt ist – oder ein Wohn-Riester-Darlehen, bei dem die Riester-Zulagen vom Staat zur Tilgung des Darlehens genutzt werden können.
In den meisten Fällen bleiben nach Ablauf der Sollzinsbindung Restschulden bestehen. Diese Restschuld wird dann mit einer Anschlussfinanzierung weiter getilgt bzw. einer neuen Zinsbindungsfrist verlängert (Darlehensverlängerung, Prolongation).
Sie stehen vor der nächsten Finanzierungsrunde und möchten Ihre Anschlussfinanzierung bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG abschließen oder planen eine Neufinanzierung? Dann können Sie durch ein Forward-Darlehen bereits 60 Monate vor Ablauf der Zinsbindung Ihrer bestehenden Finanzierung mit uns eine neue Zinsvereinbarung abschließen. Das Forward-Darlehen löst dann Ihre bestehende Baufinanzierung ab und das zu den heute gültigen Zinskonditionen für Baudarlehen – egal wie hoch die Baudarlehen-Zinsen zu dem zukünftigen Zeitpunkt sind. Ist für die Zukunft mit einem steigenden Zinsniveau zu rechnen, wie z.B. in der aktuellen Zinstief-Phase, dann ist das Forward-Darlehen die passende Anschlussfinanzierung für Sie.
Beim Volltilgerdarlehen werden Sollzinsbindung und Tilgung der Immobilienfinanzierung so gewählt, dass keine Restschuld übrig bleibt. Genau wie bei einem klassischen Annuitätendarlehen zahlen Sie beim Volltilgerdarlehen monatlich eine gleichbleibende Rate (die so genannte Annuität). Diese setzt sich aus dem Sollzinssatz und einem Tilgungsanteil zusammen.
Beim Volltilgerdarlehen wird jedoch nicht der jährliche Tilgungssatz vorgegeben, sondern der Zeitraum, nach dem der Darlehensnehmer schuldenfrei sein möchte. Aus diesen Angaben errechnet sich der Tilgungsanteil, mit dem der Darlehensnehmer innerhalb der vorgegebenen Zeit das Baudarlehen vollständig zurückführt. Bei einem Volltilgerdarlehen wird deshalb nur ein einziger Vertrag über ein Baudarlehen für die gesamte Rückzahlungsdauer der Baufinanzierung geschlossen. Dabei gilt: Je kürzer die Sollzinsbindung (also je schneller das Darlehen zurückgezahlt wird), desto höher ist die Tilgung bei einem Volltilgerdarlehen.
Bei einem Tilgungsaussetzungsdarlehen besparen Sie parallel einen Bausparvertrag und zahlen nur die monatlichen Baufinanzierungszinsen an uns, jedoch keine Tilgung. Die Darlehenssumme bleibt dadurch konstant. Wird der Bausparvertrag zuteilungsreif, wird die Restschuld damit ausgeglichen.
Die Restschuld wird entweder durch eine Darlehensaufnahme bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH) oder bei uns abgelöst oder die Restschuld wird durch Umstellung auf ein Annuitätendarlehen bei uns umgewandelt.
Bei einer Baufinanzierung sichern Sie sich in der Regel einen festen Zinssatz, der über eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben wird. Mit Ablauf dieser Zinsbindung ist eine Verlängerung des Darlehens, die sogenannte Prolongation, erforderlich. Sprich Sie vereinbaren einen neuen Zins zu den aktuell gültigen Konditionen für die weitere Laufzeit.
Mit einer Annuität tilgen Kreditnehmer ein Darlehen gleichmäßig über die Laufzeit hinweg. Dabei besteht die Annuität sowohl aus Zins- als auch aus Tilgungszahlungen. Die Höhe der Annuität bleibt über den kompletten Rückzahlungszeitraum hinweg konstant. Für den Kreditnehmer hat dies den Vorteil, dass die Liquiditätsbelastung immer gleich hoch ist. Die Zusammensetzung der Annuität ändert sich allerdings fortlaufend, denn die Restschuld nimmt mit jeder gezahlten Annuität ab. Entsprechend sinken die zu leistenden Zinszahlungen, weshalb die Höhe der Tilgungsrate steigt.
Hierbei handelt es sich um ein Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile.
Der Bauvertrag beinhaltet einen detaillierten Plan mit allen Arbeiten, die bis zur schlüsselfertigen Übergabe zu verrichten sind. Der Bauträger ist verpflichtet, alle Details, d.h. Art und Umfang der angebotenen Leistungen, in der Baubeschreibung aufzunehmen. Die Baubeschreibung muss neben weiteren energetischen, technischen und baulichen Angaben z.B. auch die Anzahl und Größe der Räume, die Ansichten des Hauses, Grundrisse und Schnitte abbilden. Weiterhin wird dort u.a. die Zahlung nach Baufortschritt geregelt. Ein Bauvertrag gibt Ihnen Rechtssicherheit bei eventuellen Gewährleistungsansprüchen.
Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem/den Bauherren und dem Architekten, in dem detailliert der Umfang der Leistungserbringung durch den Architekten festgehalten wird.
Eine Notarbestätigung (Rangbescheinigung) ist eine Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Rangrichtig bedeutet, dass die Reihenfolge mehrerer Rechte und Ansprüche, die sich ggf. aus dem neuen Vertrag ergeben, geklärt ist. Die Notarbestätigung ermöglicht die Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist.
Der Ablauf ist in diesen Fällen folgendermaßen: Liegen dem Notar alle Unterlagen für die Grundschuldeintragung vor, reicht er diese beim Grundbuchamt ein. Zugleich übersendet der Notar an die Bank eine entsprechende Bestätigung (Notarbestätigung).
Über die Kosten, die von der Höhe der Grundschuldeintragung abhängig sind, informiert Sie Ihr Notar. Dem Notar wurde durch sein öffentliches Amt vom Staat ein besonderer Status verliehen, der ihn gegenüber Banken zu einer Vertrauensperson macht.
Ein Treuhandauftrag ist eine Art Sicherheit. Treuhandaufträge werden an Notare und Banken bei Darlehensauszahlung erteilt. Die Notare und Banken dürfen nur gegen bestimmte Auflagen über das gezahlte Geld verfügen.
Bei Erwerb einer Immobilie bzw. eines Grundstücks fallen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Kaufpreis folgende Erwerbsnebenkosten an:
- Grunderwerbsteuer: Ist nach Aufforderung an das Finanzamt zu zahlen (je nach Bundesland 3,5 - 6,5 % des notariell vereinbarten Kaufpreises)
- Notar-/Gerichtskosten: Notargebühr für die Beurkundung des Kaufvertrages und die Grundschuldbestellung, Gerichtsgebühr für die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der Grundschuld, ggf. Gebühr für ein Notaranderkonto, einem speziellen Treuhandkonto (ca. 1,5-2 % des Kaufpreises)
- Ggf. Maklerkosten: Die Maklercourtage beträgt je nach Region ca. 3 - 7 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. Sie kann unter Umständen mit dem Makler individuell verhandelt werden.
Alle weiteren im Zusammenhang mit der Finanzierung stehenden Kosten werden, soweit bekannt, in dem Effektivzins abgebildet.
Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherheitsabrede oder Zweckerklärung) darf nicht mit der eigentlichen Bestellung von Kreditsicherheiten verwechselt werden. Beim Sicherungsvertrag handelt es sich um einen obligatorischen, mithin schuldrechtlich verpflichtenden, also nicht dinglichen Vertrag, durch den sich der Sicherungsgeber gegenüber dem Sicherungsnehmer verpflichtet, eine bestimmte Sicherheit für einen Kredit zu bestellen oder zu belassen, während sich der Sicherungsnehmer gegenüber dem Sicherungsgeber verpflichtet, über die Sicherheit nur im Rahmen des Sicherungszwecks zu verfügen.
Die Zweckerklärung ist das Bindeglied zwischen dem Grundbucheintrag und den Darlehensverträgen. Dies ist nötig, da die Grundbucheintragung an sich abstrakt ist.
Zu unseren Leistungen
Sondertilgungen reduzieren bei einer gleichbleibenden Darlehensrate die Gesamtlaufzeit Ihres Darlehens. Sondertilgungen sind im BauGeld bis zu 5% inlusive und gegen einen Aufschlag bis zu 10 % pro Kalenderjahr möglich.
Dabei ist es egal ob Sie monatlich 50 Euro, 100 Euro oder einen ganz anderen Betrag sondertilgen möchten: Die Zahlungen können Sie individuell für sich festlegen. So können Sie z.B. auch Ihr jährliches Weihnachtsgeld zur Sondertilgung nutzen. Dazu überweisen Sie einfach Ihre Sondertilgung direkt auf Ihr Darlehenskonto bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG und tragen als Verwendungszweck „Sondertilgung“ ein.
Sollten Sie in einem Jahr keine Sondertilgung leisten, kann dies im Folgejahr nicht nachgeholt werden.
Übrigens: Ihre vertraglich festgeschriebene Sondertilgungshöhe pro Jahr können Sie im VR OnlineBanking einsehen. Klicken Sie in der Kontenübersicht auf Ihr Baufinanzierungskonto und dann auf das Symbol "Details". Unten finden Sie Ihre genehmigte Sondertilgung.
Bitte beachten Sie: Der Betrag gibt nicht an, wieviel Sie im laufenden Jahr noch sondertilgen dürfen, wenn Sie bereits Sondertilgungen getätigt haben.
Häufig sind zum Auslauf der Zinsbindung noch Restschulden vorhanden, die nicht auf einen Schlag abgelöst werden können.
Bei einer Umschuldung schließen Sie eine Anschlussfinanzierung bei einem neuen Darlehensgeber ab. Dieser Schritt kann viel Geld sparen und ist vor allem zum Ende der Zinsbindung sinnvoll. Bereits ab 60 Monate vor Ablauf können Sie sich mit einem Forward-Darlehen die Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung sichern.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite (siehe auch www.kfw.de). Wohnwirtschaftliche Förderprogramme der KfW werden grundsätzlich durch die VR Bank Westfalen-Lippe eG begleitet. Sofern Sie Darlehensmittel der KfW in die Finanzierung miteinbinden möchten, stellen Sie Ihren Antrag einfach bei Ihrem Bank-Berater.
Ja, Sie können einen Wohn-Riester-Vertrag bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG abschließen und auch in Ihre Finanzierung miteinbeziehen.
Die Riester-Rente ist die nicht-offizielle Bezeichnung einer vom Staat geförderten, aber privat finanzierten Rente. Die Förderung besteht aus finanziellen Zulagen oder steuerlichen Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Die Riester-Zulagen gibt es nicht nur für bestimmte private Rentenversicherungen, Sparpläne in
Fonds, Banksparpläne und Pensionsfonds. Auch selbstgenutztes Wohneigentum wird im Rahmen des so genannten Wohn-Riester als Altersvorsorge anerkannt und gefördert. Dies kann der Erwerb oder Bau eines Eigenheims oder einer Wohnung sein.
Das BauGeld Flex ist ein grundbuchrechtlich abgesichertes Darlehen ohne eine Zinsbindung. Das heißt, Sie haben die jederzeitige Sondertilgungs- und Rückzahlungsmöglichkeit in beliebiger Höhe, der Zins und damit Ihre Rate ändern sich je nach Marktlage, sobald sich der gültige Referenzzins ändert.
Dieses Produkt ist vor allem für Kunden mit flexiblen Finanzierungswünschen, z.B. bei unklarer Finanzierungsdauer oder bei häufigeren, höheren Sonder-Einnahmen (z.B. Tantiemen) geeignet. Somit ist es insbesondere als „Beimischung“ im Rahmen einer Finanzierung gedacht.
So individuell wie Ihre Finanzierung ist, so vielseitig und flexibel sind auch die Tilgungsmöglichkeiten bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG: Wählen Sie Ihren Regeltilgungssatz zwischen 2% und 5% p.a. Die Sondertilgungsmöglichkeit können Sie regelmäßig mit kleineren Beträgen ausnutzen oder einmalig, ganz nach Ihren Bedürfnissen. Oder Sie nutzen sogar die erweiterte Sondertilgungsoption bis zu 10% Sondertilgung p.a. (Aufpreis).
Auf Wunsch können Sie Ihren Tilgungssatz sogar bis zu drei Mal während der Zinsbindung ändern.
Grundsätzlich begleitet die VR Bank Westfalen-Lippe eG keine Finanzierungen für rein gewerblich genutzte Immobilien. Ausnahmen bilden hier Mischgewerbe, also privat sowie gewerblich genutzte Immobilien.
Ja, die Baufinanzierung bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG muss wohnwirtschaftlich verwendet werden. Haben Sie beispielsweise Finanzierungswünsche wie ein Auto oder einen Urlaub, bieten wir Ihnen unseren Privatkredit an.
Wir stellen Ihnen den Finanzierungsbetrag bis zu zwölf Monate kostenfrei bereit. Erst ab dem 13. Monat nach Zusage werden Bereitstellungszinsen in Höhe von monatlich 0,25% berechnet.
Zu Konditionen & Zinsen
Als Sollzins bezeichnet man den Zinssatz, den der Kreditnehmer als Preis für den Nennbetrag des Darlehens zahlen muss. Die Höhe der laufenden Zinsrate wird durch den Sollzins bestimmt. Im Effektivpreis sind auch die Zusatzkosten enthalten. So zeigt der Effektivzins die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr.
Bei Abschluss eines Festzinsvertrages fallen bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG keine Gebühren an.
Zu Angebot & Vertrag
Im Idealfall bringen Sie direkt Ihren Personalausweis, Ihre Gehaltsabrechnungen und Objektunterlagen zum Gespräch mit. Über alle weiteren Unterlagen, die für die Finanzierung nötig sind, informiert Sie unser Baufinanzierungsexperte.
Ihr Berater überprüft die Vollständigkeit und gibt Ihnen bei fehlenden Unterlagen eine Rückmeldung. Der unterschriebene Antrag wird zusammen mit allen Antragsunterlagen vollständig bei uns eingereicht. Damit sichern Sie sich die vereinbarte Kondition.
Die Grundschuldbestellung erhalten Sie zusammen mit der Darlehenszusage und den Vertragsunterlagen. Ihr Notar wird Ihre Unterschrift(en) unter der Grundschuldbestellung beurkunden und diese dann zur Eintragung der Grundschuld beim Amtsgericht einreichen. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen Termin mit Ihrem Notar.
Der Grund ist ein Erlass der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFiN), der alle Banken verpflichtet, bei Bestandsobjekten vor der Auszahlung (in begründeten Einzelfällen kurz nach der Auszahlung) eine Besichtigung vor Ort durchzuführen. Handelt es sich um ein Neubauvorhaben, erfolgt die Ortsbesichtigung zum Zeitpunkt der Fertigstellung.
Die VR Bank Westfalen-Lippe eG beauftragt hierfür die Firma Sprengnetter. Ein Mitarbeiter der Firma wird sich mit Ihnen zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen.
Bedingung für die Auszahlung ist ein schriftlicher Auszahlungsauftrag und die Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen. Den Auszahlungsauftrag erhalten Sie zusammen mit Ihrem Darlehensvertrag.
Die Auszahlungsvoraussetzungen und dafür einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte Ihrem Darlehensvertrag. Vor dem Auszahlungstermin prüfen wir, ob alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, und informieren Sie, falls Unterlagen fehlen sollten. Sobald die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, zahlen wir das Darlehen aus.
Ein Bautenstandsbericht dokumentiert den Baufortschritt bei Errichtung Ihres Neu-, Aus- oder Umbaus. Er gibt Auskunft über den Fertigstellungsgrad der einzelnen Bauabschnitte in Prozent und über gegebenenfalls aufgetretene Mängel. Der Bautenstandsbericht muss von einem Architekten oder Bauleiter unterschrieben werden.
Grundsätzlich bieten wir Kredite nur mit Ratenzahlung per Einzugsermächtigung an. Dabei wird für jedes Darlehen ein separates Mandat erteilt.
Zu Änderungen an Verträgen
Sie können Ihre Sollzinsbindung innerhalb einer Spanne von 2% bis 5% kostenfrei während der Zinsbindung ändern. Die Bedingungen für weitere Änderungen entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Je früher im Jahr die Sonderzahlung den noch offenen Saldo reduziert, desto schneller steigt der Tilgungsanteil innerhalb der monatlichen Rate. Daher empfiehlt es sich, Sondertilgungen so früh wie möglich zu leisten.
Sie erkennen an der Änderung des Zins- und Tilgungsanteils der Rate in den Umsätzen Ihres Einzugskontos, dass diese bei uns verbucht wurde. Außerdem sind die Zahlungen auf dem jährlichen Kontoauszug ausgewiesen.
Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens vor dem Ende Ihrer Zinsbindung ist grundsätzlich nur bei einem Verkauf Ihrer Immobilie (Ihres Sicherheitsobjektes) möglich. Dabei fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese wird anhand aktueller Marktzinsen berechnet.
Sollten Sie in eine neue Immobilie investieren, prüfen wir gerne die Möglichkeit eines Sicherheitentauschs.
Bei einem BauGeld Flex ist die Rückzahlung bis zu 100% jederzeit möglich.
Sollten Sie mit einer Rate in den Rückstand geraten sein, bitten wir um erneute Überweisung. Ein automatischer Einzug erfolgt nicht. Sie überweisen hierfür direkt auf Ihr Darlehenskonto.
Zu der Zeit nach Vertragsabschluss
Zu Beginn eines Jahres erhalten Sie einen Kontoauszug für das abgelaufene Jahr, je nach vereinbarter Versandart entweder in Ihr elektronisches Postfach im VR OnlineBanking oder per Post. Einen Ersatzauszug erstellen wir für Sie gerne auf Anfrage (Gebühr laut Preis- und Leistungsverzeichnis).
Sie können pro Jahr 5% von Ihrem Ursprungsdarlehen sondertilgen. Den Sondertilgungsbetrag pro Jahr finden Sie im VR OnlineBanking. Klicken Sie in der Kontenübersicht auf Ihr Baufinanzierungskonto und dann auf das Symbol "Details". Unten finden Sie Ihre genehmigte Sondertilgung.
Bitte beachten Sie: Der Betrag gibt nicht an, wie viel Sie im laufenden Jahr noch sondertilgen dürfen, wenn Sie bereits Sondertilgungen getätigt haben.
Gebührenpflichtige Aufträge zu Ihren Bestandsdarlehen entnehmen Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis unserer AGB. Auf Wunsch senden wir Ihnen dieses gerne zu.
Ja, das ist möglich.
Sie haben Ihr Darlehen vollständig aus Eigenmitteln zurückgezahlt? Wir erstellen Ihnen auf schriftliche Anforderung eine Löschungsbewilligung, d.h. die Zustimmung zur Löschung des Grundbuchrechts.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Löschung des Grundpfandrechts beim Grundbuchamt selbst beantragen müssen. Dazu brauchen Sie zusätzlich zu unserer Löschungsbewilligung einen Löschungsantrag. Diesen erhalten Sie von Ihrem Notar.
Sie verkaufen Ihre Immobilie oder schulden Ihr Darlehen um? Dann informiert uns Ihr Notar oder die ablösende Bank, und wir senden die erforderliche Urkunde (Löschungsbewilligung oder Abtretungserklärung) direkt an Ihren Notar oder die neue Bank.
Ist Ihr Darlehen in unserem Hause bereits zurückgeführt, haben Sie Anspruch auf die Löschung der Grundschuld. Um Kosten für eine Neueintragung zu sparen, beispielsweise wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Darlehen bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG aufnehmen möchten, kann die Grundbucheintragung vorerst bestehen bleiben.
Grundsätzlich ja. Sie haben beispielsweise bei einem Tilgungsaussetzungsdarlehen eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag als Sicherheit abgetreten und möchten diese durch eine andere Sicherheit ersetzen? Gern vereinbaren wir einen telefonischen Beratungstermin.
Gern vereinbaren wir einen telefonischen Beratungstermin. Das Entgelt für diese Leistung entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis unserer AGB. Auf Wunsch senden wir Ihnen dieses gerne zu.
Wenn Sie Ihr Darlehen vollständig zurückgeführt haben, erstellen wir die Freigabe ohne weitere Aufforderung und senden Ihnen diese zu. Bitte beachten Sie, dass die Freigabe aus abwicklungstechnischen Gründen nicht taggleich erfolgt.
Ja. Sie können Ihre Baufinanzierung auf eine andere Person oder einen alleinigen Darlehensnehmer übertragen. Eine gute Bonität des Darlehensnehmers setzen wir voraus.
Die Gebühr für die Änderung des Darlehensnehmers entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis unserer AGB. Auf Wunsch senden wir Ihnen dieses gerne zu.
Sie oder der zweite Darlehensnehmer möchten aus dem Baufinanzierungsvertrag entlassen werden? Gern vereinbaren wir einen Termin bei einem Baufinanzierungs-Experten für Sie.
Bei Geschiedenen oder Getrenntlebenden benötigen wir zusätzlich eine Scheidungsfolgevereinbarung oder einen Übertragungsvertrag (sofern vorhanden).
Wir haben Ihre Baufinanzierung vollständig ausgezahlt? Dann können Sie Ihre Immobilie während der Zinsbindung wechseln. Gern vereinbaren wir einen Beratungstermin bei einem Baufinanzierungs-Experten für Sie.
Voraussetzungen für einen Objektwechsel:
- Wir stimmen einem Objektwechsel in der Regel zu, wenn der Wert Ihrer neuen Immobilie mindestens dem Ihrer vorherigen Immobilie entspricht.
- Vertragsbestandteile, Höhe und Konditionen bleiben unverändert.
Häufig sind zum Auslauf der Zinsbindung noch Restschulden vorhanden, die nicht auf einen Schlag abgelöst werden können. Starten Sie mit Niedrigzinsen in die nächste Finanzierungsrunde und verlängern Sie zum Ende der Zinsbindung Ihre Baufinanzierung bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG (Prolongation). Das geht in der Regel ganz schnell und einfach ohne weitere Unterlagen und Zusatzkosten.
Zeitig vor Ende der Zinsfestschreibung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um eine weitere Zinsfestschreibung zu vereinbaren. Auch wenn der Ablauf Ihrer Zinsbindung in der Zukunft liegt, können Sie bereits jetzt für Ihre Anschlussfinanzierung aktiv werden.
Tipp: Ihre Baufinanzierung endet innerhalb der nächsten 60 Monate und Sie möchten vom aktuell günstigen Zinsniveau profitieren? Sie können bis zu fünf Jahre im Voraus aktiv auf uns zukommen und über ein Forward-Darlehen eine neue Zinsvereinbarung abschließen. Rechnen Sie für die Zukunft mit einem steigenden Zinsniveau, dann ist das Forward Darlehen die passende Wahl für Sie.
Die Zinsbescheinigung wird jährlich per 30.12. in Ihr Online-Banking-Postfach gestellt. Sie finden die Bescheinigung dort unter "Mitteilungen".
Ihre Unterlagen sind abhanden gekommen oder Ihr Konto ist nicht mehr aktiv und Sie benötigen einen bestimmten Kontoauszug, eine Zinsbescheinigung oder andere Bescheinigungen zum Konto?
Schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@vrbank-wl.de mit Ihrem Anliegen oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir erstellen Ihnen anschließend gerne kostenpflichtige Dublikate.