- Staffelung des Anlagebetrags auf vier Laufzeiten
- Garantierter, attraktiver Zins für jede Laufzeit
Sicher Geld anlegen im SparBrief-Bündel
Mit unserem SparBrief-Bündel bieten wir ein exklusives Produkt an: Legen Sie Ihr Geld sicher, zu einem attraktiven Zins an und profitieren Sie von einer gewissen Flexibilität in der Anlagedauer.
Ihr Anlagebetrag wird zu gleichen Teile auf die vier Laufzeiten des gebündelten Sparbriefs aufgeteilt. Dabei sichern Sie sich zu Beginn der Laufzeit einen garantierten Zins für die gesamte Anlagedauer.
Beispiel:
Ihr Anlagebetrag beträgt 20.000,- Euro.
Jeweils 5.000,- Euro werden auf die Laufzeiten 2, 4, 6 und 8 Jahren aufgeteilt. Sie sichern sich heute den attraktiven Zins für alle Laufzeiten.
Nach 2 Jahren ist der erste SparBrief aus dem Bündel fällig und Sie können über die 5.000,- Euro wieder verfügen. Zudem erhalten Sie für die zweijährige Anlagedauer 330,28 Euro Zinsen. Nach 4 Jahren werden die nächsten 5.000 Euro fällig. Sie erhalten für die Anlagedauer 573,11 Euro Zinsen. Nach weiteren 2 Jahren wird der 6-jährige SparBrief fällig und Sie erhalten Ihr Kapital und die Zinsen. So geht es weiter bis der 8-jährige SparBrief fällig wird.
Ihre Vorteile
- Anlagebetrag ab 10.000,- Euro
- Anlagebetrag wird gleichmäßig für zwei, vier, sechs und acht Jahre angelegt
- Alle zwei Jahre steht ein Viertel des Betrages wieder zur freien Verfügung
- Garantierter Zins für alle Laufzeiten
- Zinsauszahlung am jeweiligen Laufzeitende1
Konditionen
Laufzeit | Zinssatz p.a. |
---|---|
2 Jahre | 3,00 % |
4 Jahre | 2,50 % |
6 Jahre |
2,25 % |
8 Jahre |
2,00 % |
Mindestanlage: 10.000,- Euro, Aufteilung zu gleichen Teilen in jeder Laufzeit
Zinsen freibleibend, gültig ab 17.09.2024
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Vereinbaren Sie direkt online einen Termin und sichern Sie sich die attraktiven Zinsen.
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- Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. fällig und auf dem Sparbrief-Konto kapitalisiert. Das heißt, sie werden jedes Jahr kapitalertragsteuerpflichtig. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt jedoch erst zum Laufzeitende. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrem Freistellungsauftrag.