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Ein Mann flüstert einer Frau etwas ins Ohr und berichtet von den Mehrwerten seiner Bank.

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Sie sind mit uns zufrieden? Dann teilen Sie Ihre positiven Erfahrungen mit Ihren Freunden und Bekannten - empfehlen Sie uns weiter! Als Dankeschön für eine erfolgreiche Weiterempfehlung erhalten Sie für sechs Monate den Platin-Status in unserem Hausbankmodell (dies entspricht einem Treuebonus von 6 x 9,00€) und eine Weiterempfehlungsprämie in Höhe von 50,00 Euro.

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Klicken Sie einfach auf den Button "Persönliche Beratung" und ergänzen Sie online Ihre Daten sowie die Daten des Werbers. Unsere Berater nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf. Sobald Sie Ihr Konto eröffnet haben, erhält Ihr Werber die Prämie in Höhe von 50 Euro auf sein VR Konto.

Persönliche Beratung

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50 Euro Prämie erhalten Sie, wenn die geworbene Person entweder

Eine Frau strahlt über das ganze Gesicht, weil sie eine Prämie für Ihre Weiterempfehlung erhält.

Teilnahmebedingungen

  1. Der Werber ist Kunde der VR Bank Westfalen-Lippe eG und mindestens 18 Jahre alt.
  2. Der Geworbene (= Neukunde) eröffnet sein erstes Konto für eines der vorgenannten Produkte bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG.
  3. Das Konto kann
    • im Rahmen eines Beratungsgesprächs (persönlich/telefonisch) oder
    • online über die Homepage der VR Bank Westfalen-Lippe eG oder
    • durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags inklusive eventuell erforderlicher Unterlagen eröffnet werden.
  4. Nicht prämienberechtigt sind gegenseitige Werbungen bei Gemeinschaftskonten und Selbstwerbungen.
  5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bank Konzerns sind nicht prämienberechtigt.
  6. Die Gutschrift der Prämie erfolgt auf ein Konto des Werbers bei der VR Bank Westfalen-Lippe eG. Die Gutschrift auf ein Konto bei einer anderen Bank ist ausgeschlossen.
  7. Barauszahlungen sind ausgeschlossen.
  8. Die VR Bank Westfalen-Lippe eG behält sich vor, die Auszahlung der Werbeprämie abzulehnen.
  9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

1Dazu gehören Lohn, Gehalt, Rente oder Pension, Besoldung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Ausbildungsvergütung und Elterngeld