Vorstand, Aufsichtsrat & Vertreterversammlung

Ihre Genossenschaft in guten Händen

Lernen Sie die drei Organe unserer Genossenschaftsbank, den Vorstand, Aufsrichtsrat und die Vertreter näher kennen.

Wie unsere Genossenschaft geregelt ist, steht in unserer Satzung. Schauen Sie doch mal rein.

Vorstand

Die Leitung unserer Genossenschaftsbank

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsleitung und die gesamte Geschäftspolitik.

Marco Pietsch

geboren 1979,
seit April 2022 Mitglied des Vorstands,
seit Januar 2023 Vorstandsvorsitzender

Vorstandsvorsitzender Marco Pietsch

Jürgen Ahler

geboren 1969,
seit Oktober 2019 Mitglied des Vorstands
 

Vorstandsmitglied Jürgen Ahler

Aufsichtsrat

Das Kontrollorgan unserer Genossenschaft

Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand.

Christian Boehnke

geboren 1958, Diplom-Ingenieur, Aufsichtsratsvorsitzender

Mitglieder des Aufsichtsrats

  • Wilfried Austermann
  • Sabine Balke
  • Kirsten Berning
  • Jörg Peiler
  • Wilhelm Verlage

Vertreterversammlung

"Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele." Auf diesem einfachen Gedanken basiert das genossenschaftliche Geschäftsmodell. Die Mitglieder einer Genossenschaft nehmen über die von ihnen gewählten Vertreter daher aktiv an der Bank teil.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Mitglieder der Vertreterversammlung

Ihre Mitgliedervertreter stehen Ihnen gerne für Lob, Kritik, Anmerkungen oder Wünsche zur Verfügung und tragen Ihr Anliegen in die Vertreterversammlung. Gerne können Sie Ihrem Mitgliedervertreter über vertreter@vrbank-wl.de eine Nachricht senden.

Hier finden Sie die derzeitigen Mitglieder, die der Vertreterversammlung angehören.


Satzung

Die Satzung ist das Regelwerk unserer Genossenschaft. Darin sind Ihre Rechte und Pflichten des Mitglieds bestimmt, die Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats sind benannt und als zentrales Organ der Genossenschaft ist die Vertreterversammlung geregelt. Auf dieser Basis steht unsere Genossenschaft.

Hier können Sie unsere Satzung lesen.